Meldung vom 08.12.2023 Festsetzung der Grundsteuer und Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 Um die Verwaltungsprozesse weiter zu vereinfachen, wird – wie in den vergangenen Jahren – auf die Versendung der Grundsteuerbescheide 2024 sowie Hundesteuerbescheide 2024 verzichtet. Ein Bescheid ergeht nur, wenn sich die Steuerschuld oder der Steuerpflichtige geändert haben. Ansonsten behält der bisherige Bescheid seine Gültigkeit.
Meldung vom 01.12.2023 Wasserzählerablesung Im Zeitraum vom 01.12.2023 bis zum 05.01.2024 wird wieder der Jahresverbrauch für Wasser und Abwasser ermittelt.
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