Hochwasserschutz

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Ortenaukreis

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Ortenaukreis über die Hochwassergefahrenkarten / Überschwemmungsgebiete gemäß § 65 Abs. 2 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) für folgendes Gebiet:

Betroffene Gemeinden im Ortenaukreis

Acher-Rench
Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Durbach, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Oberkirch, Offenburg, Oppenau, Ottenhöfen im Schwarzwald, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Renchen, Rheinau, Willstätt

In den Hochwassergefahrenkarten sind u.a. die Überschwemmungsgebiete nach § 76 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 65 Abs. 1 WG im Innen- und Außenbereich darge-stellt, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ100) eines oberirdischen Fließ-gewässers überflutet werden. Einer separaten Ausweisung durch Rechtsverordnung bedarf es nicht mehr.
Die Hochwassergefahrenkarten werden für die Öffentlichkeit im Internet bereitgestellt: Hochwasser Baden-Württemberg > Bereich: „Interaktive Karten“I

Über die Hochwasserrisikomanagement-Abfrage in diesem Onlinekartendienst des Landes können u.a. Überflutungs-Jährlichkeiten und -Tiefen punktgenau abgefragt werden.
Die Hochwassergefahrenkarten können auch bei der Gemeinde für das jeweilige Gemeindegebiet und beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, von jedem Interessierten während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

Hinweis: Für Grundstücke in Überschwemmungsgebieten ergeben sich Restriktionen bei der Nutzung. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 78 bis 78c WHG. Unter anderem ist verboten: das Errichten und Erweitern baulicher Anlagen, das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche oder das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Abfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können.
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen genehmigen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Seite Hochwasser Baden-Württember und im Merkblatt auf der Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis > Suchen: „Bauen im Überschwemmungsgebiet“.

Hinsichtlich der Lagerung wassergefährdender Stoffe gelten darüber hinaus die Anforderungen nach der Verordnung zu Anlagen wassergefährdende Stoffe (AwSV).

Offenburg, 07.02.2018
Landratsamt Ortenaukreis
Untere Wasserbehörde

Hochwassergefahrenkarten nutzen

Allgemeine Informationen

Die Kenntnis über Hochwassergefahren ist die zentrale Grundlage für zielgerichtete Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos. In einem Bündel von Maßnahmen spielen die Eigenvorsorge von privaten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und Unternehmen eine ebenso wichtige Rolle wie das Krisenmanagement der Kommunen und die Hochwasservorhersage des Landes. So können Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen durch einen Blick auf die Gefahrenkarten erkennen, inwieweit sie von Hochwasser betroffen sein könnten. Dies ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der Eigenvorsorge.
In Baden-Württemberg werden für über 11.000 Gewässerkilometer landesweit standardisierte Hochwassergefahrenkarten erstellt. Sie zeigen die räumliche Ausdehnung und die Überflutungstiefen von Hochwasser bei hoher, mittlerer und niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die zugrunde liegenden Berechnungen basieren auf
einem durch eine Laser-Scan-Befliegung ermittelten digitalen Geländemodell (DGM) und gezielten Vermessungen der Gewässerquerprofile,hydrologischen Daten aus der Regionalisierung des Landes Baden-Württemberg oder soweit vorhanden Erkenntnissen aus bereits vorliegenden Flussgebietsuntersuchungen,der Berücksichtigung aller hydraulisch relevanten Bauwerke, wie zum Beispiel Brücken, Hochwasserrückhaltebecken und andere Hochwasserschutzanlagen. Auch frühere Hochwasserereignisse gehen in die Berechnungen mit ein.

Während der Erstellung der Karten prüfen die Kommunen und Landkreise die Entwürfe und bringen so ihre Erfahrungen und Ortskenntnis ein. Nach der Fertigstellung werden die Karten bei den Kommunen und den unteren Wasserbehörden veröffentlicht. Außerdem stehen sie im Internet über den Umwelt-Daten- und Karten-Online-Dienst bereit. Darüber hinaus besteht mit der Hochwasserrisikomanagement-Abfrage die Möglichkeit, die Überflutungstiefen an einem Punkt für die unterschiedlichen Hochwasserszenarien und alle verfügbaren Informationen der Hochwasserrisikomanagementplanung abzurufen.

Voraussetzungen

Das gesuchte Gewässer ist Teil des bearbeiteten Gewässernetzes. Dieses umfasst in Baden-Württemberg rund 11.000 Gewässerkilometer.

Verfahrensablauf

Die Hochwassergefahrenkarten können Sie kostenfrei einsehen bei den Gemeinden,den unteren Wasserbehörden und im Internet.

Sonstiges

Die Erstellung der Gefahrenkarten beruht auf dem Wasserhaushaltsgesetz. Die Tatsache, dass Flüsse über kommunale, Landes- und nationale Grenzen hinweg fließen, erfordert ein koordiniertes Vorgehen, um die Risiken durch Hochwasser auf breiter Ebene zu minimieren. Mit dem Hochwasserrisikomanagement führt Baden-Württemberg die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie auf Landesebene ein. Damit spielen rechtliche Vorschriften auf europäischer, nationaler und Landesebene Hand in Hand. Die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ<sub>100</sub>), gelten nach dem Wassergesetz des Landes (WG) als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung durch eine Rechtsverordnung bedarf. Für diese Gebiete werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes besondere Schutzvorschriften festgesetzt. In den Gefahrenkarten, die rechtlich eine deklaratorische Wirkung haben, sind in der Regel im Siedlungsbereich die bei einem HQ<sub>100</sub> überfluteten Gebiete dargestellt.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.05.2017 freigegeben.

Mehr Infomationen zum Hochwasserschutz allgemein unter:

Hochwasser Baden-Württemberg
Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg