Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Industriegebiet Sasbach-West II“ in Sasbach und der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften

hier: Bekanntmachung des Änderungs- und Erweiterungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
 

Der Gemeinderat der Gemeinde Sasbach hat am 31.07.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Industriegebiet Sasbach-West II“ in Sasbach, einschließlich der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB, zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich wird begrenzt: im Westen:  durch die L87a
im Norden und Osten:  durch landwirtschaftliche Grundstücke
im Süden: durch das Gewerbegebiet „Sasbach-West II“

Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 17.07.2023 maßgebend. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem abgedruckten Kartenausschnitt:

Planzeichnung 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Industriegebiet Sasbach-West II“

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erforderliche Erweiterung eines ortsansässigen Betriebes geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplanes sowie zu den entsprechenden örtlichen Bauvorschriften und der Begründung werden von Montag, 20.11.2023 bis Mittwoch, 20.12.2023 nachfolgend. Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch an die Gemeinde Sasbach unter rathaus@sasbach-ortenau.de zu senden, wahlweise können Sie auch auf anderem Weg an die Gemeinde Sasbach, Bauamt, Kirchplatz 4, 77880 Sasbach übermittelt werden.
Zusätzlich können die Unterlagen während der o.g. Frist in Zimmer 1.3 des Rathauses Sasbach, Kirchplatz 4, 77880 Sasbach, während der allgemeinen Sprechzeiten (Montag bis Freitag 08:00 – 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich 15:00 – 18:00 Uhr, außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) eingesehen werden.

Da das Ergebnis der Behandlungen der Stellungnahmen im Gemeinderat den Verfassern mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Sasbach, 17.11.2023
 
Dijana Opitz
Bürgermeisterin