Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung Umbennennung "Friedhofstraße" in "Lenderstraße"
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung des gemeinsamen Gutachterausschuss nördliche Ortenau
Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG
Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Auf Gemarkung Sasbach wurde aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die Bundesstraße 3 als Hauptverkehrsstraße erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Das Gremium hat bereits am 15. Februar 2017 den ersten kommunalen Lärmaktionsplan der Gemeinde Sasbach beschlossen. Nun muss der Lärmaktionsplan erneut überprüft und fortgeschrieben werden.
Das mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung von Sasbach beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die landesweite Lärmkartierung der LUBW für Sasbach ausgewertet. Diese wurden in der öffentlichen Sitzung am 30. Juni 2025 vorgestellt. Mit der Kenntnisnahme der bisherigen Untersuchungsergebnisse hat der Gemeinderat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belang erfolgte im Zeitraum vom 17. Juli 2025 bis einschließlich 17. August 2025. Der Gemeinderat der Gemeinde Sasbach hat am 20. Oktober 2025 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beraten sowie die Fortschreibung des Lärmaktionsplans final beschlossen.
Der beschlossene Lärmaktionsplan kann während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus oder nachfolgend online eingesehen werden.
Allgemeinverfügung Grundsteuer C
Der Gemeinderat der Gemeinde Sasbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.12.2024 die Einführung der Grundsteuer C beschlossen und einen Hebesatz von 870 v.H. beschlossen.
