Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachunggemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Klostergarten“ und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Sasbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.02.2023 beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Klostergarten“ durchzuführen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Klostergarten“ wird die Entwicklung eines Wohngebiets angestrebt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze
Zur Information der Öffentlichkeit liegen der Bebauungsplan-Vorentwurf und die örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 27.02.2023 bis zum 24.03.2023 bei der Gemeinde Sasbach, Kirchplatz 4, 77880 Sasbach, aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen nachfolgend zur Einsicht zur Verfügung. Stellungnahmen können bis zum 24.03.2023 bei der Gemeinde abgegeben werden.
Sasbach,24.02.2023
Gregor Bühler
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplans und örtlicher Bauvorschriften „Nordtangente“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Stadt Achern in seiner öffentlichen Sitzung am 06.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Nordtangente“ beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt hat, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Nordtangente geschaffen werden.
Die Gemeinde Sasbach, die Stadt Achern und der Ortenaukreis verfolgen gemeinsam den Bau einer neuen Straße, die in erster Linie eine durchgängige Verbindung des Straßennetzes von der Autobahnanschlussstelle Achern an der Bundesautobahn A5 über die Landesstraße 87 und die Infrastrukturstraße mit Anschluss an die Bundesstraße B3 bis zur Kreisstraße 5308 herstellen soll. Die gewünschte Verbindungsstraße bietet wichtige städtebauliche Optionen für die Kommunen und sie erfüllt umfangreiche Funktionen vor allem auch für den überörtlichen Verkehr. Bei den angestrebten kommunalen städtebaulichen Entwicklungsoptionen handelt es sich u. a. um die Anbindung des Industriegebietes Sasbach-West, die verkehrstechnische Anbindung der beabsichtigten Wohngebiete Waldfeld III und Kältebächel in Sasbach, die Anbindung des neuen Ortenau-Klinikums Achern, insbesondere aber auch die Entlastung der Acherner Innenstadt vom Durchgangsverkehr und den Ausbau der Rad- und Fußgängerverkehrsverbindungen bis hin zu einer möglichen Radschnellwegverbindung zwischen Gengenbach und Bühl.
Vor diesem Hintergrund haben der Gemeinderat der Stadt Achern am 04.07.2022, der Gemeinderat der Gemeinde Sasbach am 18.07.2022 und der Kreistag am 19.07.2022 in jeweils öffentlicher Sitzung dem Abschluss der interkommunalen Vereinbarung als Grundlage für ein möglichst einfaches und rechtssicheres Planen und Bauen der geplanten Verbindungsstraße zugestimmt.
In dieser Vereinbarung wurde auch die Planungshoheit nach § 2 Absatz 1 Satz 1 BauGB von der Gemeinde Sasbach auf die Stadt Achern übertragen, da Teilbereiche der Trasse auf Gemarkung Sasbach liegen. Die Vereinbarung zwischen dem Landkreis, der Gemeinde Sasbach und der Stadt Achern wurde vom Regierungspräsidium Freiburg am 26.08.2022 genehmigt und mit Datum vom 02.09.2022 auf der Homepage des Ortenaukreises sowie mit Datum vom 09.09.2022 in den Amtsblättern von Achern und Sasbach jeweils bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan „Nordtangente“ wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt.
Das Planungsgebiet liegt zwischen den Ortslagen Sasbach und Achern. Er wird im Norden durch die Ortslage Sasbach und westlich der Bahn/B3 durch das Gewerbegebiet Sasbach, im Westen durch das Gewerbegebiet „Heid“, Achern, im Süden durch die Ortslage Achern und im Osten durch die Sasbacher Straße / Hauptstraße Sasbach begrenzt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 147.500 m² (14,75 ha). Die Gesamtlänge des Geltungsbereichs bzw. der Nordtangente von ca. 1,9 km. Die Plantrasse wird gekreuzt von mehreren vorhandenen Verkehrswegen (L 87, B3, Berliner Straße / Waldfeldstraße) an die die neue Straße auch angebunden werden soll. Außerdem quert die neue Plantrasse die Rheintalbahn. Die Planflächen sind fast ausnahmslos landwirtschaftliche Nutzflächen.
Im Parallelverfahren wird der wirksame Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern (VVG) in den Gewannen “Eichholz“ und „Brachfeld“ geändert.
Gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und u. a über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Nordtangente“ in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom
27 . Februar 2023 bis einschließlich 31. März 2023
stattfindet.
Während dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung beim Fachgebiet 6.1 Stadt- und Umweltplanung der Stadtverwaltung Achern, Technisches Rathaus, Illenauer Allee 70, Zimmer T 003 (Erdgeschoss) sowie bei der Gemeinde Sasbach, Kirchplatz 4, Zimmer 1.3 (Erdgeschoss) während der üblichen Dienststunden informieren.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen:
- Geotechnischer Bericht „Neubau der Nordtangente zwischen der K5309 und der K5308 Achern/Sasbach (Geologisches Büro Hydrosond, Rheinmünster – Stand: 29.09.2022) Umweltbericht zum Bebauungsplan Nordtangente Achern (Bresch, Henne, Mühlinghaus Planungsgesellschaft, Bruchsal – Stand: 22.12.2022)
- Variantenuntersuchung Nordtangente Achern - Verkehrsuntersuchung (gevas, humberg & partner, Karlsruhe – Stand: Juli 2022)
- Umweltbericht zum Bebauungsplan Nordtangente Achern (Bresch, Henne, Mühlinghaus Planungsgesellschaft, Bruchsal – Stand: 22.12.2022)
- Schalltechnische Untersuchungen (Ingenieurbüro für Umweltakustik, Heine und Jud, Stuttgart – Stand: 12.01.2023)
sowie die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
- Schutzgut Pflanzen und Tiere inkl. biologischer Vielfalt: bestehende gesetzlich geschützte Biotope, Biotop- und Nutzungstypen, Avifauna (45 Vogelarten u.a. Bluthänfling, Feldsperling, Fitis, Gartenrotschwanz, Goldammer, Grauschnäpper, Haussperling, Hohltaube, Klappergrasmücke, Star, Stockente, Turmfalke, Trauerschnäpper, Waldlaubsänger und Weißstorch), Fledermäuse (Zwergfledermaus, Rauhaut-/Weisrandfledermaus, Mausohren, Mückenfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Braunes Langohr), Reptilien (Mauereidechse, Zauneidechse), keine Vorkommen von Haselmaus, Amphibien und Faltern. Biotopverbund Schutzgut Boden und Fläche: Bodentypen, Versiegelung, Schadstoffimmissionen, Altlasten/Altstandorte, Kampfmittel, Bodenschutz Schutzgut Wasser: Grundwasser, Überflutungsgebiete, Gewässer Schutzgut Klima und Luft: Oberflächentemperatur / Kaltluftbildung, Luftqualität Schutzgut Mensch: Gebietsbewertung für Wohnen; Arbeiten, Erholung, Gesundheit, Lärm und Schadstoffe Schutzgut Landschaft: Streuobstbestände, Gehölze, Einbindung in die Landschaft Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Hinweise Schutzgut Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Boden/Grundwasser/Klima/Landschaftsbild
- Schutzgut Boden und Fläche: Bodentypen, Versiegelung, Schadstoffimmissionen, Altlasten/Altstandorte, Kampfmittel, Bodenschutz
- Schutzgut Wasser: Grundwasser, Überflutungsgebiete, Gewässer
- Schutzgut Klima und Luft: Oberflächentemperatur / Kaltluftbildung, Luftqualität
- Schutzgut Mensch: Gebietsbewertung für Wohnen; Arbeiten, Erholung, Gesundheit, Lärm und Schadstoffe
- Schutzgut Landschaft: Streuobstbestände, Gehölze, Einbindung in die Landschaft
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Hinweise
- Schutzgut Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Boden/Grundwasser/Klima/Landschaftsbild
Nach § 4a Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch sind der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch im Internet einzustellen. Während der Zeit der öffentlichen Auslegungen vom 27.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023 sind die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Achern unter https://www.achern.de/de/Bauleitplaene/ eingestellt, die Bekanntmachung unter https://www.achern.de/de/Bekanntmachungen/.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei den vorgenannten Stellen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlungen der Stellungnahmen im Gemeinderat den Verfassern mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Achern, den 17.02.2023
Klaus Muttach, Oberbürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes „Klostergarten“
Der Gemeinderat der Gemeinde Sasbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.08.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Klostergarten“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.
Mit dem Bebauungsplan „Klostergarten“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die wohnbauliche Entwicklung des Klosterareals geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Klostergarten“ ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze vom 15.07.2022.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeinde Sasbach, Kirchplatz 4 in 77880 Sasbach, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Sasbach, 12.08.2022
Gregor Bühler
Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldfeld III"
Der Gemeinderat der Gemeinde Sasbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.05.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Waldfeld III“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Mit dem Bebauungsplan „Waldfeld III“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung eines Wohngebietes am östlichen Ortsrand von Sasbach geschaffen werden. Die vorliegende landwirtschaftliche Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als geplante Wohnbaufläche markiert. Der ausgewiesene Geltungsbereich des Bebauungsplans soll in Etappen erschlossen werden. (einzelne Teilbebauungspläne)
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Waldfeld III“ ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze vom 11.05.2022.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeinde Sasbach, Kirchplatz 4 in 77880 Sasbach, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.
Sasbach, 03.06.2022
Gregor Bühler
Bürgermeister