Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Sasbach ist bemüht, ihre Webseite und mobile Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.sasbach.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Gebärdensprache

Aktuell sind noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhandenEs ist geplant, Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zeitnah zur Verfügung zu stellen.

Bilder

Auf unserer Internetseite sind Bilder eingebunden, denen eventuell noch keine beschreibenden Alternativtexte zugeordnet wurden.

PDF-Dateien

Auf unserer Internetseite sind PDF-Dateien eingebunden, die aktuell nicht bzw. nur teilweise barrierefrei sind. Die vollständige Überarbeitung vorhandener Dateien im Sinne der Barrierefreiheit ist aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht möglich. Bei der Neuerstellung oder inhaltlichen Überarbeitung dieser Dokumente sollen die Grundsätze der Barrierefreiheit angewendet werden.

Einbettungen und Links

n die Webseite über Links oder iFrame eingebundene Elemente von Dritten können nichtbarrierefreie Inhalte enthalten, auf die wir keinen direkten Einfluss haben.

Videos

Auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neuen, selbst produzierten Videos wird darauf geachtet, einen Untertitel und/oder eine Deskription anzubieten.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.01.2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.01.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe:
Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse rathaus@sasbach-ortneau.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist die

Gemeinde Sasbach
Kirchplatz 4
77880 Sasbach

0 78 41 / 6 86 - 0
Fax:   0 78 41 / 6 86 - 40
E-Mail schreiben

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Sasbach wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Gemeinde Sasbach  nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Simone Fischer, Landes-Behindertenbeauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 2793360

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Für Baden-Wüttemberg sind diese beim Sozialministerium abrufbar: Behindertenbauftragte der Stadt- und Landkreise

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Meldung einer Barriere

Falls Sie auf unserer Homepage auf eine Barriere stoßen, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns einen Hinweis darauf geben.