Landtagswahl 2026
Voraussichtlich am Sonntag, 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag statt.
Wahlberechtigt ist jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger, die oder der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt.
Der Landtag Baden-Württemberg ist die gewählte Vertretung und oberstes Organ der politischen Willensbildung. Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre und erfolgt in in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen.
Sasbach gehört zum Wahlkreis 52 – Kehl
Bei der Landtagswahl 2026 entscheiden erstmals zwei Kreuze über die Zusammensetzung des neuen Landtags:
Mit der Erststimme wählen Sie eine Person in Ihrem Wahlkreis,
mit der Zweitstimme die Partei Ihrer Wahl.
Beide Stimmen zusammen bestimmen, wie viele Sitze eine Partei erhält und wer schließlich im Landtag sitzt.
Die Wahlräume haben von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
