Landtagswahl 2026

Am Sonntag, 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag statt.


Wahlberechtigt ist jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger, die oder der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt. 
 

 
Der Landtag Baden-Württemberg ist die gewählte Vertretung und oberstes Organ der politischen Willensbildung. Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre und erfolgt in in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen.
Sasbach gehört zum Wahlkreis 52 – Kehl

Bei der Landtagswahl 2026 entscheiden erstmals zwei Kreuze über die Zusammensetzung des neuen Landtags:
Mit der Erststimme wählen Sie eine Person in Ihrem Wahlkreis,
mit der Zweitstimme die Partei Ihrer Wahl.
Beide Stimmen zusammen bestimmen, wie viele Sitze eine Partei erhält und wer schließlich im Landtag sitzt.


Die Wahlräume haben von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wahlscheinantrag

Informationen zum Wahlscheinantrag

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). 
Zur persönlichen Vorsprache bitten wir Sie,  vorher einen Termin zu vereinbaren - und bringen bestenfalls Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten Ihnen zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet hier auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Wenn Sie den angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach  mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@sasbach-ortenau.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit.

Bitte kontrollieren Sie die Briefwahlunterlagen auf ihre Vollständigkeit:

  • Wahlschein
  • Stimmzettel
  • weißer Stimmzettelumschlag
  • roter Briefwahlumschlag
  • Merkblatt zur Briefwahl

Der Wahlberechtigte muss dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Rathaus Sasbach, Kirchplatz 4, in 77880 Sasbach vorliegt. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht gewertet werden.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro, Frau Reck, Tel.: 07841 / 686-16, Fax: 07841 / 686-40, E-Mail: wahlen@sasbach-ortenau.de.

Die Beantragung des elektronischen Wahlscheines ist bis  Donnerstag, 5. März 2026, 12.00 Uhr möglich.
Die persönliche Beantragung des Wahlscheines vor Ort im Rathaus ist bis  Freitag, 6. März 2026, 15.00 Uhr möglich

Elektronischer Wahlscheinantrag


Elektronischer Wahlscheinantrag

 

Bekanntmachungen und Hinweise zur Wahl

Bekanntmachungen zur Landtagswahl 2026

Weitere Informationen zur Wahl

Erst- und Zweitstimme

Bei der Landtagswahl haben die Wählerinnen und Wähler erstmals zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme.
Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt.
Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Parlament ist die Zweitstimme ausschlaggebend, da sie maßgeblich für die Sitzverteilung an die Parteien ist.
  

Stimmzettel & Auszählung

Stimmzettel und Wählen im Wahllokal
Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Die Stimmzettel werden in den Wahllokalen ausgeteilt.
In den Wahllokalen müssen die Stimmzettel ohne Umschlag in die Wahlurne geworfen werden.
 
Auszählung
Die Ergebnisauszählung der Landtagswahl beginnt nach Ende der Wahlzeit (ab 18.00 Uhr).
Die Präsentation und Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse ist im Internet vorgesehen. Dort können sich Interessierte über den Stand informieren.
 

Wahlberechtigung & Wahllokal

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg oder sich sonst in Baden-Württemberg gewöhnlich aufhalten
  • nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind oder
  • einen gültigen Wahlschein besitzen

Wahlbezirk
Die Gemeinde Sasbach gehört dem Wahlkreis 52 Kehl an.
 
Wahllokale
Sasbach:               Ratsaal, Kirchplatz 1 a
                              Kindergarten Waldfeld, Waldfeldstraße 9
Obersasbach:      Grindehalle Obersasbach, Schulstraße 22

Sie können von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Ihrem entsprechenden Wahllokal wählen.

Versand der Wahlbenachrichtigungen & Wählerverzeichnis

Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Grundlage für die Eintragung in das Wählerverzeichnis bildet das Melderegister der Gemeinde bei der Sie am 42. Tag (Stichtag) vor der Wahl Ihren Hauptwohnsitz haben.
Alle Wahlberechtigten erhalten für diese Wahl bis spätestens 15. Februar 2026 ihre Wahlbenachrichtigung per Post übersandt.
Sofern Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich unverzüglich bei Ihrer Gemeinde vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und sich mit dem Wahlamt zur Klärung in Verbindung setzen.
 
Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal vermerkt, in dem Sie am 8. März 2026 wählen können.
 
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Formular abgedruckt mit dem die Erteilung eines Wahlscheins und Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Eingehende Anträge werden zeitnah bearbeitet. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt, insbesondere im Hinblick auf die Dauer der postalischen Zustellung, die Briefwahlunterlagen möglichst bald zu beantragen.


Wählerverzeichnis - Eintragung beantragen
Wenn Sie nach dem 25. Januar 2026 umziehen oder neu eine Wohnung begründen, erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes.
Sie können entweder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes stellen, oder Sie können in Ihrem bisherigen Wohnort wählen oder dort einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

Stimmzettelschablone Blinde und Sehbehinderte