Personalausweis

Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Er enthält einen Chip, der drei neue Funktionen bietet: die Speicherung biometrischer Daten (Fingerabdrücke), den elektronischen Identitätsnachweis und die qualifizierte elektronische Signatur.
Gebühren
Die Gebühren wurden bundesweit durch das Bundesinnenministerium festgelegt:
Ausstellung von Personalausweisen | Gebühr |
---|---|
Antragstellende Person ab 24 Jahren | 37,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige | Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Bei der Ausstellung der Personalausweise besteht ein höherer Informationsbedarf. Wir bitten Sie daher, ausreichend Zeit bei der Beantragung mitzubringen. Durch den höheren Zeitaufwand kann es bei den Passämtern auch zu längeren Wartezeiten kommen.
Ausführliche Informationen zum Personalausweis finden sie im Personalausweisportal