Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei derTierseuchenkasse BW

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.

Alle weiteren Informationen sind der nachfolgenden Information zu entnehmen:

(Erstellt am 14. April 2026)