Bundestagswahl 2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Das Parlament ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Es besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Für die Wahl ist die Bundesrepublik in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Sasbach gehört zum Wahlkreis 284 – Offenburg
Grundsätzlich dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, bei der Bundestagswahl mitentscheiden.
In Sasbach sind dies mehr als 4.000 Bürger.
Die Wahlräume haben von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigt ist jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger, die oder der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnt bzw. sich aufhält. Unter bestimmten Umständen dürfen auch Deutsche, die im Ausland leben, abstimmen. Das Recht, sich durch seine Stimmabgabe an einer Wahl zu beteiligen zu können, wird aktives Wahlrecht genannt.
Wahlscheinantrag
Informationen zum Wahlscheinantrag
Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten schriftlich oder mündlich auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Zur persönlichen Vorsprache bitten wir Sie, vorher einen Termin zu vereinbaren. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten Ihnen zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet hier auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Wenn Sie den angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post durch die Deutsche Post AG zugestellt.
Bitte kontrollieren Sie die Briefwahlunterlagen auf ihre Vollständigkeit:
- Wahlschein
- Stimmzettel
- weißer Stimmzettelumschlag
- roter Briefwahlumschlag
- Merkblatt zur Briefwahl
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@sasbach-ortenau.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Tel.: 07841 / 686-16, Fax: 07841 / 686-40, E-Mail: wahlen@sasbach-ortenau.de.
Die Beantragung des elektronischen Wahlscheines ist bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12.00 Uhr möglich.
Die persönliche Beantragung des Wahlscheines vor Ort im Rathaus ist bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr möglich
Elektronischer Wahlscheinantrag
Hinweise zur Wahl
Erst- und Zweitstimme
Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme.
Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt.
Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Parlament ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend, da sie maßgeblich für die Sitzverteilung an die Parteien ist.
Stimmzettel & Auszählung
Stimmzettel und Wählen im Wahllokal
Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Die Stimmzettel werden in den Wahllokalen ausgeteilt.
In den Wahllokalen müssen die Stimmzettel ohne Umschlag in die Wahlurne geworfen werden.
Auszählung
Die Ergebnisauszählung der Bundestagswahl beginnt nach Ende der Wahlzeit (ab 18.00 Uhr).
Die Präsentation und Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse ist im Internet vorgesehen. Dort können sich Interessierte über den Stand informieren.
Wahlberechtigung & Wahllokal
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Deutschlang haben oder sich gewöhnlich aufhalten,
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind
Wahlbezirk
Die Gemeinde Sasbach gehört dem Wahlkreis 284 - Offenburg an.
Wahllokale
Sasbach: Ratsaal, Kirchplatz 1 a
Kindergarten Waldfeld, Waldfeldstraße 9
Obersasbach: Grindehalle Obersasbach, Schulstraße 22
Sie können von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Ihrem entsprechenden Wahllokal wählen.
Versand der Wahlbenachrichtigungen & Wählerverzeichnis
Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Grundlage für die Eintragung in das Wählerverzeichnis bildet das Melderegister der Gemeinde bei der Sie am 42. Tag (Stichtag) vor der Wahl Ihren Hauptwohnsitz haben.
Alle Wahlberechtigten erhalten für diese Wahl bis spätestens 2. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigung per Post übersandt.
Sofern Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich unverzüglich bei Ihrer Gemeinde vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und sich mit dem Wahlamt zur Klärung in Verbindung setzen.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal vermerkt, in dem Sie am 23. Februar 2025 wählen können.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Formular abgedruckt mit dem die Erteilung eines Wahlscheins und Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Eingehende Anträge werden zeitnah bearbeitet. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt, insbesondere im Hinblick auf die Dauer der postalischen Zustellung, die Briefwahlunterlagen möglichst bald zu beantragen.
Wir bieten Ihnen auch die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage unter www.sasbach.de an. Beim Aufruf des entsprechenden Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Wahlberechtigte, die persönlich einen Antrag auf Wahlschein stellen und Ihre Briefwahlunterlagen abholen möchten, sollten Ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen und einen Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Die Briefwahl kann auch direkt beim Bürgermeisteramt erfolgen.
Der Wahlberechtigte muss dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Rathaus Sasbach, Kirchplatz 4, in 77880 Sasbach vorliegt. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht gewertet werden.
Wählerverzeichnis - Eintragung beantragen
Wenn Sie nach dem 12. Januar 2025 umziehen oder neu eine Wohnung begründen, erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes.
Sie können entweder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes stellen, oder Sie können in Ihrem bisherigen Wohnort wählen oder dort einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben.
Einen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis können auch Personen ohne Wohnung oder im Ausland lebende Deutsche stellen, sofern sie für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wahlberechtigt sind.
Deutsche im Ausland
Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen für die Teilnahme an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Für die richtige Antragstellung sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden, wobei Fall 2 nur dann Anwendung findet, wenn Fall 1 nicht zutrifft.
Fall 1
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
- dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)
Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag nach Anlage 2 Bundeswahlordnung können Sie postalisch, per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.
Fall 2
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
- Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)
Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
Dieser Antrag nach Anlage 2a Bundeswahlordnung muss ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind; wenn ein solcher Ort nicht festgestellt werden kann, kommt die letzte Heimatgemeinde der Vorfahren in gerader Linie im heutigen Bundesgebiet in Betracht, bei mehreren die des letzten Fortzuges) bis Fristende eingegangen sein; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post an die zuständige Gemeindebehörde zu versenden.
Fristende für die Antragstellung (gilt für beide Fälle):
Frist zur Antragstellung auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ist der 21. Tag vor der Wahl. Dieser fällt ausgehend von einem Wahltag 23. Februar 2025 auf Sonntag, 2. Februar 2025.
Neben den obenstehenden Informationen finden Sie zahlreiche weitere Hinweise für Deutsche im Ausland auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.
Stimmzettelschablone Blinde und Sehbehinderte
Bereitschaft in Notfällen
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können grundsätzlich nur bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 21. Februar 2025), 15.00 Uhr, einen Wahlschein beantragen.
Für diese Fälle ist das Rathaus Sasbach am Freitag, 21. Februar 2025 bis 15.00 Uhr besetzt.
Ausnahme: Wenn wegen plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter schwierigen Umständen aufgesucht werden kann, kann ein eingetragener Wahlberechtigter einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen.
Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 BWO einen Wahlschein bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen.
Bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 22. Februar 2025) 12.00 Uhr werden Wahlscheine ersetzt, wenn glaubhaft versichert wird, dass der Wahlberechtigte den ausgestellten Wahlschein nicht erhalten oder verloren hat.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr bei folgender Empfängeradresse eingehen müssen:
Gemeindeverwaltung Sasbach
Kirchplatz 4
7880 Sasbach
Wahlwerbung durch Plakatierung
Bekanntmachungen und weitere Hinweise
Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025
Weitere Informationen zur Wahl
- Homepage der Bundeswahlleiterin
- Homepage des Innenministerium: Bundestagswahlrecht
- Homepage der Landeszentrale für politische Bildung: www.bundestagswahl-bw.de
- Homepage des Bundestags