Bürgerentscheid 2026

Am Sonntag, 29. November 2026 findet in Sasbach ein Bürgerentscheid statt.

Die Fragestellung lautet:
"Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Sasbach die Erstellung eines Lärmaktionsplans für die Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet beauftragt?"

Der Gemeinderat der Gemeinde Sasbach hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2026 festgestellt, dass das beantragte Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Sasbach die Erstellung eines Lärmaktionsplans für die Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet beauftragt?“ für zulässig erklärt.
Daher ist ein Bürgerentscheid nach § 21 GemO durchzuführen.


Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in der Gemeinde Sasbach wohnen. 
 

Die Wahlräume haben von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wahlscheinantrag

Informationen zum Wahlscheinantrag

Zur Durchführung des Bürgerentscheids am 29.11.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung).

Wir bieten Ihnen zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet hier auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Wenn Sie den angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach  mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@sasbach-ortenau.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit.

Bitte kontrollieren Sie die Briefwahlunterlagen auf ihre Vollständigkeit:

  • Wahlschein
  • Stimmzettel
  • blauer Stimmzettelumschlag
  • roter Briefwahlumschlag
  • Merkblatt zur Briefwahl

Der Wahlberechtigte muss dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief rechtzeitig, bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr im Rathaus Sasbach, Kirchplatz 4, in 77880 Sasbach vorliegt. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht gewertet werden.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro, Frau Reck, Tel.: 07841 / 686-16, Fax: 07841 / 686-40, E-Mail: wahlen@sasbach-ortenau.de.

Die Beantragung des elektronischen Wahlscheines ist bis  Donnerstag, 26. November 2026, 12.00 Uhr möglich.
Die persönliche Beantragung des Wahlscheines vor Ort im Rathaus ist bis  Freitag, 27. November 2026, 15.00 Uhr möglich

Bekanntmachungen und Hinweise zum Bürgerentscheid

Bekanntmachungen zum Bürgerentscheid 2026


Ansprechpartnerin

Wahlen

Veronika Reck
Kirchplatz 4
77880 Sasbach
Telefon 07841 686-16
Fax 07841 686-40