Meldung vom 14. April 2026
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg
Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein.