Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg
Melde- und Beitragspflicht 2026
Nach § 14 Abs.1 Nr.6 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden als Ortspolizeibehörde, Mitteilungen der Tierseuchenkasse zur Melde- und Beitragspflicht zu veröffentlichen.
Weitere Informationen sind der nachfolgenden Information zu entnehmen:
