Zentrale Vormerkung
Liebe Eltern,
über die nachfolgende Zentrale Vormerkung können Sie den Bedarf für einen Kindergartenplatz in der Gemeinde Sasbach anmelden.
Eine Bedarfsmeldung stellt keine Zusage für einen Kindergartenplatz dar!
Ihre Bedarfsmeldung wird geprüft und Sie werden im Rahmen der halbjährlichen Bedarfsplanung aller Kindergärten (im März und Oktober) von der Gemeinde Sasbach informiert, ob Ihr Kind aufgenommen werden kann.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gesamtleitung der Kindertageseinrichtungen gerne zur Verfügung.

