Leistungen

Wildunfall melden

Wildunfall melden

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Wildschaden / Wildunfall

Verfahrensablauf

Hinweis zur Anzeige von Wildschäden bzw. Wildunfällen:

  • Wildunfälle sind der Polizei zu melden – die Polizei verständigt im Anschluss den zuständigen Jagdpächter der Gemeinde.
  • Wildschäden müssen gemäß § 57 Abs. 1 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
    (JWMG) immer bei der Gemeinde innerhalb einer Woche angezeigt werden

Erforderliche Unterlagen

Wildunfall melden

Rechtsgrundlage

§ 57 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)