Stellungnahme von Bürgermeisterin Dijana Opitz zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg.
Nachdem nun die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts Freiburg vorliegt und vor dem Hintergrund der bisherigen Berichterstattung ist mir eine klare Einordnung wichtig: Im Kern geht es weder um die Grundsteuer C als Instrument noch um den von der Gemeinde Sasbach festgesetzten Hebesatz. Beides hat das Verwaltungsgericht ausdrücklich nicht beanstandet. Im Mittelpunkt steht eine bislang obergerichtlich ungeklärte Grundsatzfrage: Welchen Gestaltungsspielraum haben Städte und Gemeinden bei der erstmaligen Anwendung der Grundsteuer C und bei der Auswahl der als baureif eingestuften Grundstücke? Das Verwaltungsgericht legt das Landesgrundsteuergesetz in diesem Punkt anders aus als die Gemeinde Sasbach. Diese Frage möchte ich durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg klären lassen. Deshalb wird die Gemeinde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg Beschwerde einlegen.
Kommunen stehen unter erheblichem Druck, zusätzlichen Wohnraum zu ermöglichen und zugleich verantwortungsvoll mit der begrenzten Ressource Bauland umzugehen. Der Landesgesetzgeber hat ihnen mit der Grundsteuer C bewusst ein Instrument an die Hand gegeben, um baureife, aber unbebaute Grundstücke zu aktivieren. Wer von den Kommunen erwartet, dass sie Wohnraum schaffen und vorhandenes Bauland mobilisieren, muss ihnen auch rechtssichere und wirksame Instrumente zur Verfügung stellen. Deshalb geht es in diesem Verfahren um weit mehr als den Einzelfall Sasbach. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wird Maßstäbe dafür setzen, welchen Handlungsspielraum Städte und Gemeinden künftig bei der Einführung und Anwendung der Grundsteuer C haben. Diese Rechtssicherheit brauchen die Kommunen ebenso wie die betroffenen Grundstückseigentümer.
Ich respektiere den Beschluss des Verwaltungsgerichts, aber eine Rechtsfrage von solcher Tragweite darf nicht ungeklärt bleiben. Deshalb braucht es jetzt eine Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg – für Sasbach und für viele andere Kommunen.
