Bauen & Wohnen

Sie wollen in Sasbach bauen?

Informationen, was baulich möglich ist und welche Unterlagen Sie zum Bauen benötigen erhalten Sie im Bauordnungsamt der Gemeinde.

Zuständig für die Genehmigung von Bauvorhaben ist das Landratsamt Ortenaukreis als Untere Baurechtsbehörde.

Eine Reihe von Vordrucken und Formularen haben wir für Sie zusammengestellt und können Sie ansehen und herunterladen: Formulare.

Im vierzehntägigem Rhythmus ist auch eine Beratung durch den Kreisbaumeister des Landratsamtes Ortenaukreises möglich.

Sie suchen ein Grundstück in Sasbach?

Die Gemeinde selbst hat aufgrund der gestiegenen Kaufanfragen zwischenzeitlich kein freies Baugrundstück mehr zur Verfügung. Einige Flächen stehen noch zum Verkauf. Diese sind jedoch in noch laufenden Vergabeverfahren bereits mit einer Option belegt. 
Es besteht seitens der Gemeinde Sasbach derzeit leider auch keine Möglichkeit zur Abgabe einer Kaufanfrage auf ein freies Baugrundstück.

Wir bitten um Ihr Verständnis und verweisen auf  Alternativen, wie etwa private Grundstücksbesitzer oder Kaufangebote in den Medien und im Internet.
 
Sollten sich kurzfristig Änderungen ergeben oder eine Möglichkeit zum Erwerb eines bebauten oder unbebauten Grundstückes ergeben, finden Sie diese hier auf auf der Homepage der Gemeinde

Aktuelle Projekte über bauliche Neuentwicklungen in Sasbach und Obersasbach können Sie unter „Aktuelle Projekte“ finden.

Altlastenkataster

Die derzeit im Ortenaukreis bekannten altlastverdächtigen Flächen / Altlasten sind im sogenannten Altlastenkataster erfasst und in Bearbeitung.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Ortenaukreis:
Altlastenkataster - Auskunft beantragen


Ansprechpartner

Bauordnung

Kerstin Burkart
Kirchplatz 4
77880 Sasbach
Telefon 07841 686-12
Fax 07841 686-40

Grundstücksverkehr

N. N.
Kirchplatz 4
77880 Sasbach
E-Mail
Telefon 07841 686-24
Fax 07841 686-40