Kommunal- und Europawahl 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg und die Europawahl statt.

Briefwahl - Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Zur persönlichen Vorsprache bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis mit. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks-und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind dann bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Die Beantragung des Wahlscheins über das Internet ist bis zum 06.06.2024, 12.00 Uhr aktiv.

Danach ist eine Briefwahlbeantragung im Bürgerbüro Sasbach noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr möglich.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, Sonntag 9. Juni 2024 um 15.00 Uhr möglich. Dies gilt auch, wenn ein Wahlberechtigter in den Fällen des § 9 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KomWO) bzw.§ 24 Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Sofern ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Sasbach, Kirchplatz 4 ein neuer Wahlschein beantragt werden.

Allgemeine Informationen zu den Wahlen

Wahlbezirke

Bei der Kreistagswahl gehört Sasbach zusammen mit Kappelrodeck, Lauf, Ottenhöfen, Sasbachwalden und Seebach zum Wahlkreis 3.

Für die Gemeinderatswahl bildet die Gesamtgemeinde das Wahlgebiet. Bei der Ortschaftsratswahl beschränkt sich das Wahlgebiet auf Obersasbach.
 

Sasbach ist in drei Urnenwahl und zwei Briefwahlbezirke eingeteilt. Jeder Wahlberechtigte hat in dem Wahlbezirk zu wählen, in dem er gemäß der Eintragung im Wählerverzeichnis gemeldet/wohnhaft ist, oder durch Briefwahl.

Wahllokale

Sasbach:

  • Ratssaal, Kirchplatz 1 a
  • Kindergarten Waldfeld, Waldfeldstraße 9

Obersasbach:

  • Grindehalle Obersasbach, Schulstraße 22

Zu wählen sind

Europaparlament


Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme.

Kreistag


Für den Kreistag sind vier Mitglieder in unserem Wahlbezirk zu wählen.

Gemeinderat und Ortschaftsräte

Für den Gemeinderat sind 18 Mitglieder zu wählen und
in den Ortschaftsrat von Obersasbach sind 10 Mitglieder zu wählen

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Jeder Wahlberechtigte hat Ende April/Anfang Mai eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Auf der Vorderseite ist vermerkt, für welche Wahlen die jeweilige Person wahlberechtigt ist. Die Wahlbenachrichtigung ist zugleich Beleg für die Eintragung im Wählerverzeichnis der Gemeinde Sasbach und für das zuständige Wahllokal.
Die Wahlbenachrichtigung sollte aufbewahrt und am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden.

Wer bis Sonntag, 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sich aber für wahlberechtigt hält, sollte sich unverzüglich, spätestens bis Freitag, 24. Mai 2024, 12.00 Uhr mit der Gemeindeverwaltung – Wahlamt, in Verbindung setzen.

Stimmzettel und Wählen im Wahllokal

Alle Wahlberechtigten erhalten im Mai durch die Post die Stimmzettel nebst Hinweisen zur Stimmabgabe für die Kommunalwahlen nach Hause zugestellt, um sie in Ruhe anschauen und dann zur Wahl ins Wahllokal mitnehmen zu können.
In den Wahllokalen müssen die Stimmzettel für die Kreistags-, Gemeinderats- und ggf. Ortschaftsratswahl in den entsprechenden Stimmzettelumschlägen in die Wahlurnen geworfen werden.

Für die Europawahl werden die Stimmzettel nur direkt im Wahllokal ausgegeben und es gibt keine Stimmzettelumschläge.

!!!!Achtung!!!

Stimmzettelversand nicht mit den Briefwahlunterlagen verwechseln – Die Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag und gesondert zugesandt.

Auszählung/Ergebnisermittlung

Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr.
Danach wird das vorläufige Ergebnis der Europawahl in den einzelnen Wahlbezirken ausgezählt.

Aufgrund der Stimmzettelerfassung mittels EDV wird die Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses für die Kommunalwahlen in die Büroräume des Rathauses und der Ortsverwaltung verlegt. Die zentrale Auszählung für die Kommunalwahlen wird am Sonntag unterbrochen und am Montag, 10. Juni 2024 und soweit erforderlich am Dienstag, 11. Juni 2024 fortgesetzt.
Da fast alle Beschäftigten der Verwaltung als Wahlhelfer eingesetzt sind, findet an diesem Montag und Dienstag kein normaler Dienstbetrieb statt.

Insgesamt sind für diese Wahlen ca. 40 Wahlhelfer in Wahlgebiet eingeteilt.

Bei Fragen zum Antragsverfahren von Wahlscheinen oder zu den Wahlen allgemein gibt das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne Auskunft:
 
Telefon: 07841 / 686-16  oder 07841 / 686-15
E-Mail: wahlen@sasbach-ortenau.de
Fax: 07841 / 686-40

Kommunalwahl

Logo Kommunalwahl 2024

Bei der Kommunalwahl wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Gemeinde- oder Ortschaftsräte sowie die Kreisräte im Kreistag des Ortenaukreis neu.

Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und EU-Bürger:innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Gemeinde oder einem Landkreis haben, dürfen ebenfalls wählen.

Europawahl

Logo Europawahl 2024

Bei der Europawahl wählen wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. 

Wählen dürfen EU-Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren

    

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen zur Europawahl am 09. Juni 2024

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?
Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Informationen für Unionsbürger zur Europawahl am 09. Juni 2024

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.
 
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können
entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
 
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.
 
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Informationen für Deutsche im Ausland zur Europawahl am 09. Juni 2024

Wahlberechtigte können an der Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Um ihre Stimme an der Europawahl abgeben zu können, müssen sich im Ausland lebende Deutsche, die nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde eintragen lassen. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag, und zwar in jener Gemeinde, in der sie vor dem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
Der ausgefüllte Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Briefwahlunterlagen muss bis spätestens 19. Mai 2024 der zuständigen Gemeindebehörde in Deutschland vorliegen.

Das Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis steht über die Webseite der Bundeswahlleiterin zum online Ausfüllen und Downloaden zur Verfügung.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
 
Weitere Informationen  Bundeswahlleiterin

Termine

Öffentliche Bekanntmachungen

Weitergehende Informationen


Ansprechpartnerin

Wahlen

Veronika Reck
Kirchplatz 4
77880 Sasbach
Telefon 07841 686-16
Fax 07841 686-40