Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Landtagswahl am 14. März 2021 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten schriftlich oder mündlich auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Zur persönlichen Vorsprache bitten wir Sie, vorher einen Termin zu vereinbaren. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten Ihnen zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet hier auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung tragen Sie in das Antragungsformular ein. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@sasbach-ortenau.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Janina Lamm, Tel.: 07841 / 686-16, Fax: 07841 / 686-40, E-Mail: wahlen@sasbach-ortenau.de.
Die Beantragung des elektronischen Wahlscheines ist bis einschließlich Donnerstag, 11. März 2021, 16.00 Uhr möglich.
Elektronischer Wahlscheinantrag
Hinweis:
Wenn Sie die angebotene Verknüpfung zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.