Öffentliche Bekanntmachungen
Bebauungsplan Klammsbosch, 1. Änderung
Bekanntmachung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGBÖffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Klammsbosch, 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Sasbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2019 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Klammsbosch, 1. Änderung“gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.
Der Bebauungsplanentwurf vom 19.08.2019 und der Entwurf der Begründung vom 19.08.2019, liegen gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.11.2019 bis einschließlich 12.12.2019 bei der Gemeinde Sasbach, Kirchplatz 4, Raum 2.5, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Zusätzlich stehen die Planunterlagen nachstehend online zur Verfügung.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sasbach, 31.10.2019
Gregor Bühler
Bürgermeister
Bebauungsplan Schulstraße Ost, 1. Änderung
Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Schulstraße Ost, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Sasbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2019 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Schulstraße Ost, 1. Änderung“ aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schulstraße Ost, 1. Änderung“ wird die Entwicklung eines zusätzlichen Baugrundstücks angestrebt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Der Bebauungsplanentwurf vom 09.10.2019 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 09.10.2019, jeweils mit Begründung vom 09.10.2019, liegen gemäß §§ 13a, 13b BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.11.2019 bis einschließlich 12.12.2019 bei der Gemeinde Gemeinde Sasbach, Kirchplatz 4, Raum 2.5, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen nachstehend zur Verfügung.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sasbach, 31.10.2019
Gregor Bühler
Bürgermeister
Bebauungsplan "Wohnen im Erlenbadpark"
Bekanntmachung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGBÖffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften „Wohnen im Erlenbadpark“
Der Gemeinderat der Gemeinde Sasbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2019 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Wohnen im Erlenbadpark“ gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.
Der Bebauungsplanentwurf vom 18.11.2019 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 18.11.2019, jeweils mit Begründung vom 18.11.2019, liegen gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.12.2019 bis einschließlich 10.01.2020 bei der Gemeinde Sasbach, Kirchplatz 4, 77880 Sasbach, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zusätzlich stehen die Planunterlagen ab dem 02.12.2019 nachstehend zur Verfügung.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sasbach, 22.11.2019
Gregor Bühler
Bürgermeister