Grundbuchamt
Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurde das kommunale Grundbuchamt in Sasbach am 27.07.2015 aufgehoben.
Das Grundbuch für den Landgerichtsbezirk Baden-Baden wird nun zentral vom Amtsgericht Achern,
Grundbuchamt geführt:
Amtsgericht Achern
Grundbuchamt
Rathausplatz 4,
77855 Achern
Tel. 07841/6733-402
Fax 07841/6733-465
E-Mail: poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag vormittags: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Freitag vormittags: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag nachmittags: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag nachmittags: keine Sprechzeit
Hinweise:
Sie können Grundbuchabschriften direkt bei beim Grundbuchamt - Amtsgericht Achern beantragen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier.
Für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug wird eine Gebühr von 10,- € und für einen beglaubigten Grundbuchauszug eine Gebühr von 20,- € erhoben.
Post für das Grundbuchamt gilt erst mit Eingang in der Aussenstelle des Amtsgerichts (Rathausplatz 4, 77855 Achern) als tatsächlich eingegangen (wichtig für Rang- bzw. Fristwahrung).
Die Akten des Grundbuchamts Sasbach und Obersasbach sind bereits vollständig elektronisch erfasst. Da dies nicht in allen Kommunen der Fall ist, ist mit längeren Bearbeitungszeiten beim Amtsgericht Achern zu rechnen.
Weitere Infos zur Grundbuchreform: