Interkommunale Zusammenarbeit Standesamt
Bürgermeisterinnen Kist und Opitz besiegeln weiteren Baustein der interkommunalen Zusammenarbeit
Im Sinne der guten nachbarschaftlichen Beziehungen haben die beiden Bürgermeisterinnen aus Lauf und Sasbach, Bettina Kist und Dijana Opitz, einen Vertrag zur gegenseitigen Standesamts-Vertretung nach der jeweiligen Beschlussfassung im Gemeinderat unterzeichnet.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag regelt den sogenannten Verhinderungsfall, bei dem der Standesbeamte/die Standesbeamtin in der jeweils anderen Gemeinde tätig werden kann.
Die Standesamtsbezirke der beteiligten Gemeinden sowie deren Dienstsitze und Zuständigkeiten bleiben dabei unverändert. Seit der Reform im Standesamtswesen war es nicht mehr möglich, Mitarbeiter, die nicht regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, als Standesbeamte einzusetzen. Deshalb dürften sie nur noch bei Eheschließungen tätig werden, wie etwa die Bürgermeisterin Bettina Kist und Anita Glaser in der Gemeinde Lauf und für Sasbach der Obersasbacher Ortsvorsteher Rudi Retsch sowie künftig auch die Bürgermeisterin Dijana Opitz.
Beide Gemeinden verfügen jedoch grundsätzlich über zwei Standesbeamtinnen. Wenn nun krankheits- oder notfallbedingt keine Standesbeamte/Standesbeamtinnen bei einem der Vertragspartner zur Aufgabenerledigung zur Verfügung stehen und anstehende Personenstandsfälle keinen Aufschub bis zur Rückkehr der sonst zuständigen Standesbeamten dulden, können durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab sofort Standesbeamte der jeweils anderen Gemeinde etwa bei der Beurkundung von Geburten und Sterbefällen oder Ausstellung von in Einzelfällen dringenden Personenstandurkunden problemlos und bürgernah ohne bürokratische Schwierigkeiten aushelfen.
Die Vertreter beider Gemeinden freuen sich über einen weiteren Baustein einer interkommunalen Zusammenarbeit.