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Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Wie in allen Gemeinden in Baden-Württemberg wurde auch in unserem Bereich im Jahr 2011 die so genannte gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Hierzu folgende Informationen:
Warum wird die gesplittete Abwassergebühr eingeführt?
Bislang wurden die Abwassergebühren nach dem einheitlichen Frischwasser-Maßstab berechnet. Dies bedeutet, dass der Abwassergebühr die entnommene Frischwassermenge zugrunde gelegt wurde. Obwohl die der öffentlichen Kanalisation zugeführte Niederschlagswassermenge einen Teil der gesamten Abwasserkosten verursacht, fand dies beim bisherigen Gebührenmaßstab keine Berücksichtigung.
Mit Urteil vom 11.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass diese Berechnungsweise nicht mehr zulässig ist. Damit ist praktisch jede Gemeinde in Baden-Württemberg verpflichtet, die Kosten der Abwasserbeseitigung getrennt (gesplittet) nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu berechnen. Die Schmutzwassergebühr wird dabei weiterhin nach Maßgabe des Frischwasserbezugs abgerechnet. Da hierbei jedoch die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung heraus gerechnet werden, fällt die Schmutzwassergebühr geringer aus als die bisherige (einheitliche)Abwassergebühr. Maßstab für die Höhe der Niederschlagswassergebühr ist die befestigte (versiegelte) Fläche eines Grundstücks, durch die Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird.
Wir dürfen nochmals betonen, dass es sich nicht um die Einführung einer neuen Gebühr handelt, sondern lediglich um die Aufteilung der letztendlich selben Kosten der Abwasserbeseitigung in zwei Bestandteile.
Wie wird die Einführung der gesplitteten Gebühr ablaufen?
Um Kosten zu sparen haben wir uns gemeinsam mit vielen badischen Kommunen auf ein einheitliches Verfahren mit größtmöglicher Genauigkeit geeinigt. Durch die gemeinsame Beratung durch das in unserer Region qualifizierte öffentlich bestellte Vermessungsbüro Ortmann konnten weit reichende Synergien genutzt werden. Im Frühjahr 2011 wurden in unserer Region Luftbilder mit der aktuellen Bebauungssituation erstellt. Die zur Berechnung nötigen Flächendaten wurden im Rahmen der detaillierten Auswertung dieser Luftbilder gewonnen. Im Sommer 2011 wurden an alle Grundstückseigentümer die jeweils ermittelten befestigten Flächen eines jeden Grundstücks, welche in einem Lageplan eingezeichnet wurden, zusammen mit dem Selbstauskunftsbogen versandt. Die Grundstückseigentümer hatten somit die Möglichkeit, die Angaben zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Nach der Rückgabefrist der Selbstauskunftsbögen wurde die gesamte versiegelte Fläche auf der Gemarkung Sasbach/Obersasbach ermittelt. Anschließend wurde die Höhe der Niederschlags- und Abwassergebühr durch ein Fachbüro neu kalkuliert. Am 28.11.2011 wurde dann die neue Abwassersatzung mit den entsprechenden Gebühren vom Gemeinderat beschlossen. Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
Schmutzwassergebühr: je m³ Abwasser 1,83 €
Niederschlagswassergebühr: je m² versiegelte Fläche 0,13 €
Mit der Endabrechnung des Zeitraumes vom 01.10.2010 bis 31.12.2011 wurde die Niederschlagswassergebühr erstmalig auf dem Bescheid der Wasser-/Abwassergebühren berechnet.
Unter dem nachfolgenden Link können Sie die am 28.11.2011 beschlossene Abwasseratzung herunterladen: Abwassersatzung (169,8 KB) (AbwS) vom 28.11.2011
Wie werden spätere Veränderungen der Flächen berücksichtigt?
Sofern sich die Größe oder der Versiegelungsgrad Ihres Grundstückes um mehr als 10 m² verändert, müssen Sie die Änderung innerhalb eines Monats bei der Gemeinde anzeigen. Die Änderungen werden dann bei dem nächsten Gebührenbescheid berücksichtigt. Maßgebliche Änderungen sind insbesondere:
- Veränderung der Grundstücksbebauung (z. B. Vornahme von Anbauten)
- Flächenbefestigungen (z. B. Schaffung von KFZ-Stellplätzen)
- Flächenentsiegelungen
- Einbau von Zisternen oder Errichtung von Versickerungsanlagen
Haben Sie Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr?
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung:
- Frau Allgeier 0 78 41 / 686 - 32
- Frau Ernst 0 78 41 / 686 - 39











