Ansprechpartner
Einwohnermelde- und Passamt
Annette Hauser
Manuela Schneider
Tel.: 07841 / 686-15
Fax: 07841 / 686-40
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Ortsverwaltung Obersasbach
Edeltraud Bauer
Tel.: 07841 / 6668-11
Fax: 07841 / 70952
Neuer Personalausweis ab dem 01.11.2010
Seit dem 1. November 2010 werden den Bürgerinnen und Bürger die neuen Personalausweise ausgestellt.
Grundlage ist das am 18. Juni 2009 verkündete Personalausweisgesetz. Der neue Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben. Er enthält einen Chip, der drei neue Funktionen bietet: die Speicherung biometrischer Daten (Fingerabdrücke), den elektronischen Identitätsnachweis und die qualifizierte elektronische Signatur.
Bei der Ausstellung der neuen Personalausweise besteht ein höherer Informationsbedarf als bei der bisherigen Ausstellung. Wir bitten Sie daher, ausreichend Zeit bei der Beantragung mitzubringen. Durch den höheren Zeitaufwand kann es bei den Passämtern auch zu längeren Wartezeiten kommen.
Der neue Ausweis ist teurer als der Bisherige. Die Gebühren wurden bundesweit durch das Bundesinnenministerium festgelegt:
Gebühren
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010 |
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| Antragstellende Person ab 24 Jahren | 28,80 Euro (10 Jahre gültig) |
| Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
| Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige | Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich |
| Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro |
Ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis finden sie unter
Broschüre zum neuen Personalausweis zum Herunterladen (2,391 MB).











